Rechtssicher Verträge im Internet abschließen

Von Judith: Rechtssicher Verträge im Internet abschließen

Verträge zwischen zwei Parteien – Käufer und Verkäufer – sind so alt wie das Wirtschaftsleben. Die Mittel des Vertragsschlusses passen sich dabei stets dem Zeitgeist und den jeweiligen technischen Möglichkeiten an, angefangen von Papyrus, über die klassische Schreibmaschine bis hin zum Computer. Gerade die Verbreitung des Internets hat sich auch auf die Art und Weise, wie man Verträge abschließt, ausgewirkt.

Ein Vertragsschluss erfordert immer Angebot und Annahme

Auf den ersten Blick überraschend, aber prinzipiell unterscheidet sich der Abschluss von Verträgen im Internet gar nicht vom Vertragsabschluss in der realen Welt. Erforderlich sind in beiden Fällen zwei übereinstimmende Erklärungen, nämlich Angebot und Annahme.

Lediglich die Form der Übermittlung von Erklärungen funktioniert im World Wide Web natürlich anders. Während in der realen Welt Einigkeit über Vereinbarungen mündlich, schriftlich oder durch einen Handschlag dokumentiert werden kann, bedarf es hierfür im Internet anderer Wege.

Vielfältige Möglichkeiten für verbindliche Vertragsschlüsse

Möglich sind im Internet etwa Einigungen zwischen den Vertragspartnern per E-Mail oder durch Klicken eines Bestell-Buttons. Aber sogar in einem Chatraum können Sie wirksam Verträge abschließen. Dank dem Grundsatz der Formfreiheit von Verträgen sind hier – von gesetzlichen Ausnahmen einmal abgesehen – der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt.

Vertragsschlüsse auf so exotischen Wegen wie in einem Chatroom dürften indes die Ausnahme darstellen. Verbreitet und in der Geschäftspraxis üblich sind vielmehr folgende Möglichkeiten.

Download:

Eine Vertragspartei stellt eine bestimmte Ware (z.B. Musik, Filme, etc.) auf einer Datenbank zur Verfügung. Der interessierte Nutzer kann nunmehr für ein Entgelt diese Ware erwerben. Der Käufer erklärt sich durch Klicken eines Buttons und Herunterladen der Inhalte mit dem Angebot einverstanden und nimmt dieses hiermit an.

Website:

Das reine Ausstellen von Waren auf einer Homepage wird rechtlich noch nicht als konkretes Angebot verstanden, sondern vielmehr als ein Anpreisen. Dadurch kann der Verkäufer sicher gehen, dass er bei großer Nachfrage nicht mehr Verträge abschließt, als er bedienen kann. Es bedarf der konkreten Anfrage durch den Besucher der Website via Kontaktformular oder E-Mail. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er diese Anfrage beantwortet. Entweder versendet er einer Rückantwort oder schickt die Ware direkt an den Käufer.

Online-Auktion:

Eine Besonderheit stellt der Vertragsschluss über eine Auktionsplattform wie etwa eBay dar. Der Vorteil für den Verkäufer besteht darin, dass er seine Kapazitäten genau abschätzen kann, da der Vertrag nur zwischen ihm und dem Höchstbietenden geschlossen wird. Er muss also nicht befürchten, dass er mehr Verträge abschließt, als er Ware hat.

Ausblick in die Zukunft

Diese Beispiele zeigen exemplarisch, dass der Vertragsschluss im Internet nach denselben Grundsätzen abläuft wie in der nicht-virtuellen Welt.
Genau wie für frühere Generationen die modernen, technisierten Wege für Vertragsabschlüsse in unserer Zeit unvorstellbar waren, so ist es auch heute kaum zu prognostizieren, welche Möglichkeiten die Zukunft bieten wird.

In jedem Fall heißt es, sowohl für die Vertragsschließenden als auch für den Gesetzgeber, die Augen offen zu halten und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um künftige technische Errungenschaften für den Abschluss von Verträgen nutzbar zu gestalten.

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