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Lizenzen für Musik im und aus dem Internet

Von Judith: Lizenzen für Musik im und aus dem Internet

Unternehmensvideos zu drehen oder drehen zu lassen oder animierte Grafik-Präsentationen zu erstellen, ist heutzutage nichts Außergewöhnliches. Immer mehr KMU entdecken die Macht des bewegten Bildes, denn der eigene Webauftritt auf der Homepage oder in Social Media verlangt nach hochwertigem, spannendem und interessantem Content. Außerdem lassen sich komplexere Zusammenhänge oft per Video verständlicher darstellen.

Und wo ein Film ist, da ist der passende Soundtrack nicht weit. Und zack, sind wir wieder bei der Frage nach den Rechten am Ton im Internet. Ging es im vorigen Artikel von mir über Rechtsgrundlagen im Social Media hauptsächlich um Bilder und Texte, möchte ich in diesem auf die Nutzung von Musik und Tonwerken eingehen.

Die öffentliche Nutzung von Musik und Tonwerken unterliegt genauso wie die Nutzung von kreativen Grafiken, Texten von journalistischem Wert und Bildern strengen gesetzlichen Richtlinien. Möchte man ein Musikstück für ein Unternehmensvideo verwenden, das von Dritten komponiert, eingespielt und produziert wurde – muss man rechtzeitig Lizenzen einholen.

Wann spricht man von „lizenzfreier“ Musik?

Die Organisation GEMA kümmert sich in Deutschland darum, dass diejenigen die ein Musikstück in der Öffentlichkeit spielen auch Gebühren dafür bezahlen. Diese Regelung gilt für eine
Bar genauso wie für den Internetauftritt und sorgt oft für Augenrollen auf Youtube, wenn Musikvideos nicht abgespielt werden können. Verwaltet der Künstler seine Nutzungsrechte selbst und wird nicht durch die GEMA vertreten, muss das Nutzungsrecht direkt bei ihm oder bei seiner Plattenfirma eingeholt werden. Klingt aufwendig, oder? Eine Alternative wäre, selbst zu komponieren, zu singen, zu produzieren und zu veröffentlichen. Wem dazu das Talent oder die Zeit fehlt, kann zum Glück auch auf andere Optionen zurückgreifen.

  • Welche Voraussetzungen in lizenzrechtlicher Hinsicht müssen vorliegen, damit Sie ein Lied aus dem Internet nutzen können, ohne den Rechteinhaber vorher zu fragen und ohne vorher Lizenzgebühren zu zahlen?
  • Welches Lizenzierungsmodell wäre zu empfehlen?
  • Welche Folgen hat dies unter Umständen für den Werbefilm?

CC-Lizenzen für Musikcontent (GEMA-frei) richtig verstehen

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, mit dem Ziel gegründet, den kreativen Content schnell, einfach und OHNE Urheber- bzw. Nutzungsrechteunklarheiten austauschen zu können. Sucht man nach einem „lizenzfreien“ Musikstück – obwohl die Formulierung trotz zahlreicher Google-Suchanfragen missverständlich ist, denn es handelt sich schließlich um eine bestimmte Art von Lizenzen – kann man über die Creative Commons (CCMixter) das passende Musikstück finden. Die Auswahl dieser Datenbank ist groß und die Tracks sind professionell gemacht.

Die CC-Lizenz (Creative Commons Lizenz) des ausgesuchten Werks muss allerdings folgende Kennzeichnungen enthalten:

by-sa

By steht für die Namensnennung des Urhebers – hier handelt es sich um eine Pflichtangabe bei Creative Commons, denn niemand möchte seine kreative Arbeit kostenlos UND anonym zur Verfügung stellen.

Sa steht für „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“. Das bedeutet, der Content kann bearbeitet werden, kommerziell genutzt (da die Angabe nc fehlt), nur unter der Nennung des Rechteinhabers verwendet und der veränderte oder nicht veränderte Content muss unter der gleichen CC-Lizenz Angabe veröffentlicht werden.

Die Angabe nc (not commercial) darf nicht enthalten sein. NC-freie Stücke dürfen demnach auch kommerziell genutzt werden, denn auch ein Unternehmens- oder Image-Video ist nichts anderes als ein (Mini-) Werbespot.

Grundsätzlich gilt: ein CC-lizensiertes Musikstück ist nicht bei der GEMA gelistet und
der Künstler ist kein GEMA Mitglied. Benutzt man das „lizenzfreie“ Musikstück für sein Unternehmensvideo, muss es unter der gleichen CC-Lizenz veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden. Dabei regelt die CC-Lizenz mehr die Veröffentlichungsformen und nicht das Urheberrecht, das gesetzlich geschützt ist und bestehen bleibt.

!function(d,s,id){var js,fjs=d.getElementsByTagName(s)[0],p=/^http:/.test(d.location)?’http‘:’https‘;if(!d.getElementById(id)){js=d.createElement(s);js.id=id;js.src=p+‘://platform.twitter.com/widgets.js‘;fjs.parentNode.insertBefore(js,fjs);}}(document, ’script‘, ‚twitter-wjs‘);   Autorin    Elena Abrams arbeitet als Teamleiterin in der Online-Redaktion von wwwe. Die studierte Social Media Managerin und Medien-/Kulturwissenschaftlerin bereiste mehrere Jahre als Autorin für Print und TV, Dokumentarfilmerin, Scout und Model China, Hong Kong, Singapur und Australien. Brennend interessiert sie sich für neue Trends in den Bereichen Social Media, Suchmaschinenoptimierung, E-Commerce & Online Journalismus.

Links:

http://de.creativecommons.org/

Derzeit werden die FAQ ́s der deutschen Creative Commons Webseite überarbeitet, mehr Informationen dazu erfahren Sie bei Bedarf auf der englischen Seite der Organisation.

http://creativecommons.org/licenses/

Weitere Informationen zu Lizenzen:

https://www.gema.de/

Weitere Tipps für die Suche nach „lizenzfreier“ Musik:

http://praxistipps.chip.de/kostenlose-lizenzfreie-musik-finden_2925

 

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